Hygienekonzept
Hier finden Sie einen Auszug der wichtigsten Regeln der Bayerischen Staatsregierung. Das kompletten Hygienekonzept haben wir hier für Sie bereitgestellt. Bei Fragen rund um unsere Sicherheits- und Hygieneregeln stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Jede Wohneinheit (wie z. B. Zimmereinheit, Ferienwohnung, Ferienhaus oder jedes sonstige Wohnobjekt wie Wohnwagen, Wohnmobil oder feste Mietunter- kunft) muss über eine eigene Sanitäreinrichtung verfügen.
- Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Abstandsregel von 1,5 m in allen Ge- meinschaftsbereichen einschließlich der sanitären Einrichtungen sowie beim Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten und auf Fluren, Gängen, Treppen und im Außenbereich. Dies gilt für Gäste und Mitarbeiter. Nach Möglichkeit soll die Bewegungsrichtung beim Betreten und Verlassen von Räumen vorgege- ben sein. Einzuhaltende Abstände im Zugangs- und gegebenenfalls Wartebe- reich sind entsprechend kenntlich zu machen. Personen, für die im Verhältnis zueinander die allgemeine Kontaktbeschränkung gemäß der jeweils aktuellen Rechtslage nicht gilt, haben die Abstandsregel nicht zu befolgen.
- Vermieter, Mitarbeiter und Gäste müssen in Gemeinschaftsbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Vermieter und Mitarbeiter müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung insbesondere in allen Räumlichkeiten tragen, in de- nen sich Gäste aufhalten. Ausgenommen davon sind weitläufige Außenberei- che, z. B. Parkanlagen.
- Vom Besuch von Beherbergungsbetrieben oder touristischen Unterkünften sind ausgeschlossen:
- Personen, die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Fällen hatten, und
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen und respiratorischen Symptomen jeder Schwere
- Die Gäste sind vorab in geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren (z. B. Aushang, Aufnahme in die Buchungsbestätigung). Sollten Gäste während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben sie sich unver- züglich zu isolieren und dürfen Gemeinschaftsräumlichkeiten nicht mehr betre- ten. Sie haben so rasch wie möglich den Aufenthalt zu beenden.
- Gästen und Mitarbeitern werden ausreichend Waschgelegenheiten, Flüssig- seife, Einmalhandtücher und gegebenenfalls Händedesinfektionsmittel bereit- gestellt. Mitarbeiter werden im richtigen Händewaschen geschult. Sanitäre Ein- richtungen im Gemeinschaftsbereich sind mit Seifenspendern und Einmal- handtüchern auszustatten.
- Jeder Herbergsgeber erstellt ein individuelles Reinigungskonzept, das zusätz- lich die Nutzungsfrequenz von Kontaktflächen, z. B. Türgriffen, berücksichtigen muss.
- Jeder Herbergsgeber hat für die für Mitarbeitern oder Gästen frei zugänglichen Bereiche über ein Lüftungskonzept zu verfügen. Zur Gewährleistung eines re- gelmäßigen Luftaustausches ist die Lüftungsfrequenz abhängig von der Raumgröße und Nutzung zu erhöhen. Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung aller Räumlichkeiten sind zu nutzen. Bei eventuell vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass es zu keiner Erregerübertragung kommt, z. B. durch Reduzierung des Umluftanteils, Einbau und häufigem Wechsel von Filtern.
- Der Herbergsgeber hat über ein auf Infektionsminimierung ausgelegtes Parkplatzkonzept zu verfügen, wenn nach der Zahl der erwarteten Gäste regelmäßige Begegnungen zu erwarten sind.
- Die Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung sowie die sonstige Wä- schereinigung (z. B. Tisch- und Bettwäsche) erfolgen unter Beachtung des Ar- beitsschutzstandards und der Hygienestandards.